Cloët von Grün und Sturmbthal
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Johann Martin Maximilian Cloët wurde am 12. Mai 1652 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Grün und Sturmbthal“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johann Martin Maximilian Cloët (auch Glot, Gloet, Kloet) war Bürger der Prager Altstadt. Während der schwedischen Belagerung wurde er zum Fähnrich der 3ten Altstadtkompanie ernannt und kämpfte tapfer gegen die schwedischen Eindringlinge. Aus eigenen Mitteln stellte er auch einen großen Vorrat an Brettern, Brennholz und Balken zur Verfügung, die zur Verstärkung der Stadtmauern und der Brücke über die Moldau sowie zur Sicherung der gefährdeten Ufer benötigt wurden. Nach dem Ende der Belagerung wurde er zum Leutnant der 3ten Altstadtkompanie befördert und wurde Ratsverwandter der Prager Altstadt. Sein Nachfahre Ferdinand Wilhelm erhielt am 18. August 1664 den Bachelorabschluss und am 17. Mai 1666 den Magisterabschluss in Philosophie an der Karl-Ferdinand-Universität in Prag.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Johann Martin Maximilian Cloët (auch Glot, Gloet, Kloet) war Bürger der Prager Altstadt. Während der schwedischen Belagerung wurde er zum Fähnrich der 3ten Altstadtkompanie ernannt und kämpfte tapfer gegen die schwedischen Eindringlinge. Aus eigenen Mitteln stellte er auch einen großen Vorrat an Brettern, Brennholz und Balken zur Verfügung, die zur Verstärkung der Stadtmauern und der Brücke über die Moldau sowie zur Sicherung der gefährdeten Ufer benötigt wurden. Nach dem Ende der Belagerung wurde er zum Leutnant der 3ten Altstadtkompanie befördert und wurde Ratsverwandter der Prager Altstadt. Sein Nachfahre Ferdinand Wilhelm erhielt am 18. August 1664 den Bachelorabschluss und am 17. Mai 1666 den Magisterabschluss in Philosophie an der Karl-Ferdinand-Universität in Prag.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Nemblichen einen nach der Zwerch in drei gleiche Theil abgetheilten Schildt, in derem untersten erscheinet eine Mauer von Quaterstuckhen mit dreyen Zinnen, in dem Mittern aber, so weiß oder silberfarb, ein gelb oder goldtfarber zuer rechten Seiten gewendter, auf seinen hindern Fuessen stehender und gleichsamb lauffender grimmiger Löw mit offenen Rachen, roth ausgeschlagener Zungen und mit einer königlichen Kron gezieret, in seiner rechten Brankhen ein zum Streich geschiekhtes zweyschneidiges blosses Schwerdt, in der linkhen aber eine Fahnen, dessen die eine Helfte schwarz oder koll, die andere aber gelb oder goldtfarb ist, darinnen ein einfacher schwarzer Adler gemahlet, an einer gelben Stange haltendt. Der obere dritte Theil des Schildts ist wiederumb in zwey gleiche Theil von oben herab getheilet; in dessen hindern, so ganz blau oder lasurfarb, seindt drey griene Kleeblätter in einer Driangel; in der fordern aber, welches roth oder rubinfarb, drey brennende Handtgranaten oder Feuerballn ebenfalls also versetzer zue sehen. Uber diesem Schildt stehet ein freier offener adelicher Turniershelmb beederseits mit gelb oder goldt undt schwarz oder khollfarben Helmdeckhen und einer königlichen Kron geziehret, auf welcher erscheinet aufrechts ein ganz schwartzer und mit einer königlichen guldenen Kron geziehrter einfacher Adler mit offenem Schnabel, roth ausgeschlagener Zungen, beederseits von sich ausgeschwungenen Flügeln, in seiner linkhen Pratzen ein blosses zweyschneidiges Schwerdt, in der rechten aber einem Fahnen, dessen die eine Helfte gelb oder goldt, die andere aber schwarz oder kohlfarb, darinnen gleichfalß ein einfacher schwarzer Adler angemahlet, an einer gelben Stangen aufrechts haltendt.
Saalbuch 63, Fol. 588 - 598v