Franz von Frankhenheim
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Caspar Wenzl Franz wurde am 22. Juni 1664 durch Kaiser Leopold I. mit dem Prädikat „von Frankhenheim“ in den böhmischen Ritterstand erhoben.
Er stammte aus einer katholischen Familie aus Elbeteinitz (Týnec nad Labem) und sein Vater Benedikt wurde wegen seines Glaubens verfolgt. Zur Zeit der Belagerung Prags war er wahrscheinlich noch kein Student an der Universität, trat aber in die Reihen der Studentenlegion ein, in deren Reihen er bis zum Abzug des Feindes blieb. Nach dem Krieg machte er seinen Bachelor, am 30. Mai 1650, und Magister, am 1. August 1651, in Philosophie und studierte später Jura. Er diente erst in den Landesbehörden und wurde spätestens 1658 Rat des Fürsten Karel Eusebius von Liechtenstein.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Er stammte aus einer katholischen Familie aus Elbeteinitz (Týnec nad Labem) und sein Vater Benedikt wurde wegen seines Glaubens verfolgt. Zur Zeit der Belagerung Prags war er wahrscheinlich noch kein Student an der Universität, trat aber in die Reihen der Studentenlegion ein, in deren Reihen er bis zum Abzug des Feindes blieb. Nach dem Krieg machte er seinen Bachelor, am 30. Mai 1650, und Magister, am 1. August 1651, in Philosophie und studierte später Jura. Er diente erst in den Landesbehörden und wurde spätestens 1658 Rat des Fürsten Karel Eusebius von Liechtenstein.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Alß mit Namen einen q uartirten Schild, dessen untere hintere und obere fordere blau- oder lasurfarb, und aufm Grund eine Weisse Mauer mit ihren Zinnen zu sehen ist, ob welcher jeder ein geharnischter vorwerts sehende oberhalber Mann mit seinen Kasquet zu sehen in der rechten Faust ein zweyschneidiges Schwerdt haltend, das untere fordere und obere hintere Feld ist roth- oder rubinfarb auf denen beeden sich ein vorwärts aufsteigender gekrönter gelber Löw erscheint, mit seinen über den Rucken gewundenen doppelten Schweiff, mit denen fordere beede Branken ein grünes Oelzweig haltend. In der Mitte dies Schilds stehet ein blaues Herzschildlein, auf welchem an der rechten Seiten ein spitziger Fels, von welchem ein weisses gegen der linken Handt steigendes Roß mit Flügeln, sonst Pegasus genannt, zu sehen. Ob solchen Schild stehet ein freyer offener Turniershelmb auf beeden Seiten mit weiß- oder silber-, und roth- oder rubinfarben Helmdecken, und darob einen königl guldenen Kron gezieret, aus welcher sich zwey mit denen Sachsen gegeneinander sich einwerts gewendte Adlersflügel erschwingen mit farben also unterschieden, daß des hintere untere halbe Theil und des fordere obere halbe Theil roth- oder rubinfarb, und des hintere obere und des untere fordere halbe Theil weiß- od silberfarb ist, zwischen diesen beeden Flügeln erscheinet abermalen ein gelber gekrönter Löw bis auf die Huft mit über die Rucken gewundenen doppelten Schweif, aufgerissenen Rachen, roth ausgeschlagenen Zungen, mit denen fordern Branken ein grünes Oliven Zweig haltend.
Saalbuch 74, Fol. 479 – 487
Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 8. Abt., Teil 2:
Der abgestorbene Adel der Preußischen Provinz Schlesien, 2. Teil, Nürnberg 1890, S. 35, T. 23
(falsche Darstellung des Pegasus im Herzschild)
Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 6 (Abgestorbene, erloschene Geschlechter), 8. Abt., Teil 2:
Der abgestorbene Adel der Preußischen Provinz Schlesien, 2. Teil, Nürnberg 1890, S. 35, T. 23
(falsche Darstellung des Pegasus im Herzschild)