Hosius von Gothenwahl
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Melchior Ignaz Hosius wurde am 6. Mai 1652 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Gothenwahl“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Seiner Herkunft nach stammte er aus dem schlesischen Weidenau (Vidnavy). Er studierte ab November 1644 Philosophie in Prag, erhielt am 3. Mai 1646 den Bachelor- und am 13. August 1647 den Magistergrad. Unmittelbar nach deren Wiederherstellung im Juli 1648 trat er der Studentenlegion bei. Er war einer der besten Schützen, zeichnete sich in Kämpfen beim großen Durchbruch an der Neustädter Mauer aus und wurde mehrmals verwundet, besonders schwer an der rechten Hand und am linken Schienbein.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Seiner Herkunft nach stammte er aus dem schlesischen Weidenau (Vidnavy). Er studierte ab November 1644 Philosophie in Prag, erhielt am 3. Mai 1646 den Bachelor- und am 13. August 1647 den Magistergrad. Unmittelbar nach deren Wiederherstellung im Juli 1648 trat er der Studentenlegion bei. Er war einer der besten Schützen, zeichnete sich in Kämpfen beim großen Durchbruch an der Neustädter Mauer aus und wurde mehrmals verwundet, besonders schwer an der rechten Hand und am linken Schienbein.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Nemblich Einen quartierten Schildt, dessen untere hintere, und obere rechte Theyl blaw- oder lasurfarb ist, auf welchem jedem ein halber mit den Spitzen über sich gewendter gelber Monnschein zu sehen, das untere fordere, u obere hintere Veldt ist roth- oder rubinfarb, auf welchem jedem zween einander Kreutzweiß gelegte Ankher in dem Kreutz mit einem gulden Bandt sich erzeigt. Ob solchen Schildt stehet ein freyer offener adelicher Turniers-Helmb auf der linkhen Seiten mit gelb- oder goldfarb und blaw- oder lasurfarben, auf der rechten Handt aber mit weiß- oder silberfarben und roth- oder rubinfarben Helmbdeckhen, und darob einer Königlichen guldinen Kron geziehret, auf welcher die Ballona mit einem Casquet biß auf die Knie, mit einem blawen heidtnischen rokh, undt mit einem guldinen Bandt umgurttet zu sehen in der linkhen Handt ein offenes Buch, in der rechten Handt aber einen Speer mit einer gelben Stangenhaltende.
Saalbuch 63, Fol. 569 – 577v
(bei Doerr S. 134 fälschlich als Bosius von Bothenwahl)
(bei Doerr S. 134 fälschlich als Bosius von Bothenwahl)