Hossmann v. Mannfels
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Mathias Adalbert Hossman wurde am 24. August 1653 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Manfelß“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johan Carl Hoßman, Bruder des Mathias Adalbert, wurde am 18. August 1694 durch Kaiser Leopold I. mit dem Prädikat „von Mannfels“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johann Carl Hoßmann von Mannfelß wurde am 24. März 1708 durch Kaiser Josef I. in den alten böhmischen Ritterstand erhoben.
Die Brüder Mathias Adalbert und Johann Carl Hoßmann stammen aus Bistritz (Bystřice). Mathias Adalbert studierte in Prag zunächst 1644/45 Philosophie und später Jura. Als die Studentenlegion wiederhergestellt wurde, schloss er sich ihren Reihen an und kämpfte zwei Monate lang tapfer gegen die Schweden. Nach dem Studium wurde er Rat des Olmützer Bischofs und später auch des Fürsten Johann Adolf I. Schwarzenberg. Er erwarb das Gut Bobrau (Bobrová) in Mähren und starb vor 1694.
Nach dem Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften ließ sich Johann Carl im nordböhmischen Brüx (Most) nieder, von wo er nach der schwedischen Besetzung der Stadt 1646 nach Saaz (Žatec) floh. Hier wurde er um 1651 Gemeindeältester, 1671 Ratsherr und Bürgermeister und 1681 Oberbürgermeister.
Blason des Wappens von 1653 und 1694 wie eingetragen:
Johan Carl Hoßman, Bruder des Mathias Adalbert, wurde am 18. August 1694 durch Kaiser Leopold I. mit dem Prädikat „von Mannfels“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johann Carl Hoßmann von Mannfelß wurde am 24. März 1708 durch Kaiser Josef I. in den alten böhmischen Ritterstand erhoben.
Die Brüder Mathias Adalbert und Johann Carl Hoßmann stammen aus Bistritz (Bystřice). Mathias Adalbert studierte in Prag zunächst 1644/45 Philosophie und später Jura. Als die Studentenlegion wiederhergestellt wurde, schloss er sich ihren Reihen an und kämpfte zwei Monate lang tapfer gegen die Schweden. Nach dem Studium wurde er Rat des Olmützer Bischofs und später auch des Fürsten Johann Adolf I. Schwarzenberg. Er erwarb das Gut Bobrau (Bobrová) in Mähren und starb vor 1694.
Nach dem Studium der Philosophie und Rechtswissenschaften ließ sich Johann Carl im nordböhmischen Brüx (Most) nieder, von wo er nach der schwedischen Besetzung der Stadt 1646 nach Saaz (Žatec) floh. Hier wurde er um 1651 Gemeindeältester, 1671 Ratsherr und Bürgermeister und 1681 Oberbürgermeister.
Blason des Wappens von 1653 und 1694 wie eingetragen:
Nemblichen ein oblanglichten Schildt, welcher nach der Zwerch dergestalt in zwey Theil unterschieden, daß das untere, so roth- oder rubinfarb in der Mitte etwas mehrers erhoben alß zu beeden Seiten, in welchem zwischen zweyen schroffichten felsen oder Bergen Ihrer natürlichen Farb erscheint ein aufrechts stehender vorwärts gewenter wilder Man, um das Haupt und Huft mit einem grünen Kranz umgeben, in der rechten Hand einen Baum, oben mit grünen Östen und Blätterrn haltendt, seine linke aber in die Seithen Stützend. In dem obere Theil des Schilds, so weiß- oder silberfarb, ist ein rechter geharnischter etwas weniges gebogener und zur rechten Seiten ausgestreckter Mannesarmb, in der Hand ein blosses zweyschneidiges Schwerdt mit verguldtem Kreutz und Kopf haltend. Über diesem Schild stehet ein freyer offener adelicher TurniersHelm, beederseits mit roth- oder rubin- und weiß- 0der silberfarben Helmdeken und einer Königlichen guldenen Kron geziert, auf welcher zwischen zweyen gegeneinander gewendte Büffels Hörner, dern jedes nach der Zwerch in zwey gleiche Theil abgetheilet das hintere untere und forder obere weiß- oder silberfarb, die andern zwey Theil aber roth- oder rubinfarb seindt, ist abermalß wie drunter im Schild ein rechter geharnischter etwas wenigs gebogener, und zur rechten Seithen gestreckter Mannß Armb in der Hand ein blosses zweyschneidiges Schwerdt mit verguldtem Kreutz und Knopf, zuruck gleichsam zum Streich haltend zu sehen.
Blason des Wappens von 1708 wie eingetragen:
So da bestehet in einem ablanglicht in vier gleiche Theil abgetheilt, doch untern etwaß rund formirten Schildt, deßen hinter untere und forder obere Feldung roth- oder rubin farb und in deren ieder ein gebogener geharnischter Mannsarmb, in der Handt ein blosses zurück über sich gekhert und gleichsamb zum Hieb gewendtes Schwerdt haltendt zu sehen ist. In der fordern unten und hintern obern Feldung, so beede gelb- oder goldfarb seind, stehet in ieder derselben ein zwischen zweyen Felßen, von den K nien aufwerts, mit dem Gesicht für sich stehender blosser wilder Man, mit etwas abhangenden dunkhlen Haaren und von dergleichen Farb habenden Barth, deßen Haubt mit einem grünen Kratz umbgeben, umb die Mitte mit einen grünen Laub bedeckt ist, in der rechten Hand ein grünes Baumlein grad aufwerts haltendt, die lincke aber an die Hüffte spritzendt. Ob diesen Schildt stehen gegen einander am ieden des Schildtsecke zwey offene ritterliche Rhurniershelmben, zur rechten mit blau- oder laßur- ach gelb- oder goldt, zur lincken aber mit roth- oder rubin-, dann weiß- oder silberfarben herabhangenden Helmdeckhen bekleydet und ein ieder mit einer königlichen goldenen Cron geziehret. Ob der vordern Cron praesentiret sich zwischen zweyen mit denen Sachsen gegen einander gewendten schwartz- oder kohlfarben Adlersflügeln ein dem in den Schildt beschriebenen gantz gleichender, zur rechten gewenter geharnischter Mannsarmb. Auß der hintern Cron entsprießen zwey mit denen Mundtlöchern aufwerts gekehrt und in der Mitte in zwey gleiche Theil abgetheilte Püfflshörner, dem der hinter untere Theil weiß oder silber- und der obere roth- oder rubinfarb, der fordere hingegen oben weiß- oder silber- und der untere roth- oder rubinfarb erscheinet. Zwischen diesen zweyen Püffelshörnern ist abermahlen zu sehen ein dem in der hintern untern und fordern obern der Farb, Positur und Action nach gantz ähnlicher wilder Mann, mit braunen Haaren und gergleichen Barth, in der rechten ein grades länglichtes Baumlein führendt und die lincke an die Hüfften spreitzend.
Saalbuch 65, Fol. 46v – 53v
Saalbuch 101, Fol. 121 – 127v
Saalbuch 111, Fol. 477v – 484
Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 4 (Habsburgermonarchie), 10. Abt.:
Der Mährische Adel, Nürnberg 1899, S.50 (falsche Angaben zum unteren Feld, fehlende Farben und keine Erwähung des Wappens von 1708)
Saalbuch 101, Fol. 121 – 127v
Saalbuch 111, Fol. 477v – 484
Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch, Bd. 4 (Habsburgermonarchie), 10. Abt.:
Der Mährische Adel, Nürnberg 1899, S.50 (falsche Angaben zum unteren Feld, fehlende Farben und keine Erwähung des Wappens von 1708)