Scholz von Schollenbach
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Johann Georg Scholz wurde am 27. Februar 1651 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Schollenbach“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johann Georg Scholz (in lateinischen Texten auch Scultetus oder Scultetius genannt) stammte aus dem oberlausitzischen Ostritz. In Prag studierte er ab 1644 an der Philosophischen Fakultät, wo er am 3. Mai 1646 den Bachelor- und am 13. August 1647 den Magistergrad erreichte. 1648 begann er ein Jurastudium. Nach dem schwedischen Einmarsch in der Prager Kleinseite und der Wiederherstellung der Studentenlegion im Sommer desselben Jahres wurde er zum Gefreiten der 2ten Kompanie ernannt und zeichnete sich besonders bei der Verteidigung der Neustädter Mauer gegen die Angriffe der Truppen von General Wittenberg aus. Später kämpfte er bei der Verteidigung der Mauer bei Karlov und schließlich am Pferdetor. Seine Nachkommen lebten wahrscheinlich später in Schlesien.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Johann Georg Scholz (in lateinischen Texten auch Scultetus oder Scultetius genannt) stammte aus dem oberlausitzischen Ostritz. In Prag studierte er ab 1644 an der Philosophischen Fakultät, wo er am 3. Mai 1646 den Bachelor- und am 13. August 1647 den Magistergrad erreichte. 1648 begann er ein Jurastudium. Nach dem schwedischen Einmarsch in der Prager Kleinseite und der Wiederherstellung der Studentenlegion im Sommer desselben Jahres wurde er zum Gefreiten der 2ten Kompanie ernannt und zeichnete sich besonders bei der Verteidigung der Neustädter Mauer gegen die Angriffe der Truppen von General Wittenberg aus. Später kämpfte er bei der Verteidigung der Mauer bei Karlov und schließlich am Pferdetor. Seine Nachkommen lebten wahrscheinlich später in Schlesien.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Alß mit Nahmen einen rothen Schildt, in dessen Grund Falls biß auf die Mitte desselben ein Ringmaur von Quaterstuckhen mit Ihren Zinnen zue Sehen, ob derselben erscheinet biß an die Hüffte ein weisser gegen der rechten Handt gewendter grimmiger Löw mit über den Ruckhen gewundenen doppelten Schweiff, aufgerissenen Rachen, roth ausgeschlagener Zunge, und einer Königlichen guldenen Cron gezieret, mit der linckhen fordern Prankhen eine oblenglichten Schild, so in der Mitten von oben herunder also abgetheilet, das hindere halbe Theil ganz gelb, das fordere aber schwarz ist, in der Mitte solches Schilts ist ein Creuz mit Farben also abgetheillt zu sehen, daß das rechte Theil desselben auf den schwarzen Feld weiß,und das andere halbe Theil auf den linckhen gelben Feldt roth ist, haltende, in der rechten Brankhen hatt er ein zweyschneidiges Schwerdt mit verguldten Knopf und Creuz, ob solchen Schilt stehet ein freyer offener Adelicher Helmb, auf der linckhen mit Schwarz, und gelb, auf der rechten Hand aber mit weiß und rothen Helmdeckhen, und darob einer Königlichen guldinen Cron gezieret, auß welcher sich zwey mit den Mundlöchern außwerts gekherte Püffelß Hörner erzeigen, mit Farben also abgetheillet, daß das halbe undere Theil roth, das obere halbe Theil aber weiß, das rechten untere halbe gelb, und daß obere halbe Theil schwarz ist, in der Mitte diser Püffelß Hörner ob der Cron ist zu sehen ein feurige Granat Kugel, mit über sich außwerffenden feurigen Funckhen, und Flammen.
Saalbuch 63, Fol. 270 - 278v