Stecklar von Mienstein
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Johann Stecklar wurde am 27. August 1652 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Mienstein“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Johann Stecklar stammte aus einer Leibeigenenfamilie aus Hohenbruck (Třebechovice pod Orebem). In Prag studierte er an der Philosophischen Fakultät und erlangte am 5. Mai 1648 den Bachelorabschluss. Während der Belagerung der Stadt durch schwedische Truppen war er Musketier in der 3ten Kompanie der Studentenlegion und zeichnete sich besonders bei den Kämpfen beim großen Durchbruch und bei der Abwehr des Feindes an den Mauern aus. Am 26. Juli 1649 erlangte er den Magisterabschluss in Philosophie und begann danach ein Jurastudium in Prag. Im März 1650 wurde er von Rudolf Graf Colloredo-Walsee aus der Leibeigenschaft entlassen.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Johann Stecklar stammte aus einer Leibeigenenfamilie aus Hohenbruck (Třebechovice pod Orebem). In Prag studierte er an der Philosophischen Fakultät und erlangte am 5. Mai 1648 den Bachelorabschluss. Während der Belagerung der Stadt durch schwedische Truppen war er Musketier in der 3ten Kompanie der Studentenlegion und zeichnete sich besonders bei den Kämpfen beim großen Durchbruch und bei der Abwehr des Feindes an den Mauern aus. Am 26. Juli 1649 erlangte er den Magisterabschluss in Philosophie und begann danach ein Jurastudium in Prag. Im März 1650 wurde er von Rudolf Graf Colloredo-Walsee aus der Leibeigenschaft entlassen.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Nemblichen einen Schildt, welcher mit einer Zwerch Lini von der rechten gegen der linkhen Handt abwerts in zwey Theyl abgetheilet ist, auff deßen untern Grundt eine Durchlöcherte Ringmawr mit in die Hoch geworffen, und hin und herzerstreuten Stainen zu sehen, das obere Theyl ist mit weis und blawen Wecklein wechsel weis geziehret auff welchem ein über sich steigender rother Löw mit über den Ruckhen geworffenen doppelten Schweiff auffgerißenen Rachen, und roth ausgeschlagener Zunge zu sehen, deßen rechte Brabckhen mit einem Stein zum Wurff gerichtet, ob solchem Schildtstehet ein freyer offener adelicher Turniers Helmb auff der linckhen mit weißen und rothen auff der rechten Handt aber mit schwarz und gelben Helmbdeckhen, und darob einer Königlichen guldinen Cron gezihret, auff welcher ein einköpffiger gegen der rechten Handt gewendter schwarzer Adler zu sehen, mit ausgeschwungenen Flügeln, auffgethanen Schnabel, und roth außgeschlagener Zungen, in dem rechten Krählen eine blawe Kugel haltende.
Saalbuch 63, Fol. 713v - 721