Stieber von Schildt-Rieth
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Caspar Stieber wurde am 5. Mai 1652 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Schildt-Rieth“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Caspar Stieber stammt aus dem österreichischen Feldkirch. 1648 studierte er an der Philosophischen Fakultät in Prag und erlangte dort am 5. Mai des selben Jahres den Bachelorabschluss. Nach dem schwedischen Einfall auf der Prager Kleinseite am 26. Juli 1648 trat er der Studentenlegion bei, wo er als Musketier in der 3ten Kompanie diente und und sich besonders bei der Verteidigung des Moldaudamms und in den Kämpfen um die Neustadtmauern auszeichnete. Kurz nach Kriegsende schloss er sein Philosophiestudium am 26. Juli 1649 mit dem Magistergrad ab und begann 1652 ein Jurastudium.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Caspar Stieber stammt aus dem österreichischen Feldkirch. 1648 studierte er an der Philosophischen Fakultät in Prag und erlangte dort am 5. Mai des selben Jahres den Bachelorabschluss. Nach dem schwedischen Einfall auf der Prager Kleinseite am 26. Juli 1648 trat er der Studentenlegion bei, wo er als Musketier in der 3ten Kompanie diente und und sich besonders bei der Verteidigung des Moldaudamms und in den Kämpfen um die Neustadtmauern auszeichnete. Kurz nach Kriegsende schloss er sein Philosophiestudium am 26. Juli 1649 mit dem Magistergrad ab und begann 1652 ein Jurastudium.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Mit Nahmben ein ablenglichsten Schild, welcher von der fordern oberen gegen dem hinterm untern Ekh schregsweiß in zwey gleiche Theil abgetheilet ist. Das untere blaw, und im Grundt derselben eine gemeine Wiesen, oder Rieth mit einem Wasserstromen nach der Zwerch durchflossen, darinen zwey Lorber Zweyg in forma ovali nach der schrembs gewendet deren extremitaeten beederseits über einander gelegt, mit roth, und weissen blattern alternatim vermischet zu sehen, das obere Theil ist ganz schwarz oder kohlfarb, darinnen erscheinet auf seinen hindern Fuessen stehender ein gelb oder goldtfarber gegen der rechten Seithen gewehndter Greiff mit offenem Schnabel, roth ausgestrekhter Zungen, und ausgeschwungenen Fluegel in seiner rechten Krählen einen gelb oder goldtfarben Speer oder Lanzen mit daran hangenden, und zuerückh fliegenden weiß, und rothen Fähndl, in der linkhen aber eine eiserne Route Tartsche oder streit Schildt haltendt. Über diesem schild stehet ein freier offener adelicher Turniershelmb zuer rechten mit schwarz oder kohl-, und gelb oder goldtfarben, zuer linkhen aber roth oder rubin-, und weiß oder silberfarben Helmbdeckhen und einer Königlichen guldenen Kron geziehret. Ob welcher abermals Greiff, so gelb oder goldtfarb ist, bis auf die Huft erscheinet, mit offenem Schnabel, roth ausgeschlagener Zungen, seine Fluegen zueruekh ausschwingendt, und in seiner rechte Krähle wie drunten in Schildt ein speer oder Lanzen, in der linkhen aber einen eissernen Streit-Schild oder Route Tartsche haltendt.
Saalbuch 63, Fol. 562 - 569v