von Tyblern
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Krystof Ignacius Tybelius wurde am 21. Mai 1667 durch Kaiser Leopold I. sein am 10. August 1658 mit dem Prädikat „von Tyblern“ verliehener ungarischer Vladykenstand auf das Königreich Böhmen ausgedehnt mit Wappenbesserung unter Weglassung des Familiennamens Tybelius.
Krystof Ignacius Tybelius stammte aus der Prager Neustadt, seine Vorfahren aber aus Böhmisch Laipa (Česká Lípa). Ab 1645 studierte er Philosophie und ab 1647 Rechtswissenschaften an der Prager Universität, wo er später eine Anwaltslizenz erwarb. Während des schwedischen Angriffs am 26. Juli 1648 wurde er auf der Prager Kleinseite überrascht, schaffte es aber in die Prager Altstadt zu gelangen und sich der Studentenlegion anzuschließen. Er diente als Musketier in der 8ten Kompanie und blieb bis zum Ende der Belagerung in deren Reihen. Nach Friedensschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Ungarischen Kanzlei. Nach dem Türkeneinfall in Ungarn und Mähren 1663 wurde er als kaiserlicher Gesandter von Wien nach Brünn und von dort nach Trentschin (Trenčín) geschickt, wo er nicht nur die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte, sondern auch wesentlich zur besseren Befestigung der Burg beitrug. Nach seiner Rückkehr nach Wien immatrikulierte er an der dortigen Universität und trat der Studentenlegion bei, die für den Fall einer Belagerung der Stadt durch die Türken aufgestellt wurden war. Später ließ er sich in Prag nieder, erlangte den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaften und wurde zum Landesanwalt für das Königreich Böhmen ernannt.
Blason des Wappens wie eingetragen aus dem Tschechischen übersetzt:
Krystof Ignacius Tybelius stammte aus der Prager Neustadt, seine Vorfahren aber aus Böhmisch Laipa (Česká Lípa). Ab 1645 studierte er Philosophie und ab 1647 Rechtswissenschaften an der Prager Universität, wo er später eine Anwaltslizenz erwarb. Während des schwedischen Angriffs am 26. Juli 1648 wurde er auf der Prager Kleinseite überrascht, schaffte es aber in die Prager Altstadt zu gelangen und sich der Studentenlegion anzuschließen. Er diente als Musketier in der 8ten Kompanie und blieb bis zum Ende der Belagerung in deren Reihen. Nach Friedensschluss arbeitete er mehrere Jahre in der Ungarischen Kanzlei. Nach dem Türkeneinfall in Ungarn und Mähren 1663 wurde er als kaiserlicher Gesandter von Wien nach Brünn und von dort nach Trentschin (Trenčín) geschickt, wo er nicht nur die ihm übertragenen Aufgaben erfüllte, sondern auch wesentlich zur besseren Befestigung der Burg beitrug. Nach seiner Rückkehr nach Wien immatrikulierte er an der dortigen Universität und trat der Studentenlegion bei, die für den Fall einer Belagerung der Stadt durch die Türken aufgestellt wurden war. Später ließ er sich in Prag nieder, erlangte den Grad eines Doktors der Rechtswissenschaften und wurde zum Landesanwalt für das Königreich Böhmen ernannt.
Blason des Wappens wie eingetragen aus dem Tschechischen übersetzt:
Der Schild ist in vier Teile oder Felder kreuzweise geteilt, in den unteren linken und oberen rechten gelben oder goldenen Feldern ist jeweils ein halber schwarzer Adler mit offenem Schnabel, herausgestreckter roter Zunge, gespreizten Flügeln und Krallen, der obere nach rechts, der untere nach links sehend, die anderen beiden, das untere rechte und das obere linke Feld sind fünfmal, nämlich das erste, dritte und fünfte blau oder lasurfarben, das zweite und vierte, gelb oder goldfarben, von Querbalken durchzogen, in der Mitte der gleichen geteilten Felder, direkt auf dem Kreuz, ist ein Schildlein in schwarz oder kohlfarben und darauf der Buchstabe L. in gelb oder goldfarben zu sehen. Darüber ist ein offener ritterlicher Turnierhelm, umgeben von schwarzen oder kohlfarben und gelben oder goldfarben Decken oder Bändern auf beiden Seiten herabhängend. Darauf ist eine goldene königliche Krone, auf der zwei Büffelhörner zu sehen sind welche geteilt sind, das linke untere und rechte obere gelb oder goldfarben und das linke obere und rechte untere sind schwarz oder kohlfarben, zwischen diesen sind aus der Krone nach oben wachsend drei Straußenfedern, links schwarz oder kohlfarben, in der Mitte gelb oder goldfarben und rechts blau oder lasurfarben zu sehen.
Saalbuch 32b, Fol. 1100 - 1104