Waldhauser von Trattenheim
|
Daniel Ignatius Waldheimer wurde am 20. April 1649 durch Kaiser Ferdinand III. mit dem Prädikat „von Trattenheim“ in den böhmischen Adelsstand erhoben.
Daniel Ignatius Waldheimer stammte aus Iglau (Jihlava), wo sein Vater Mathias Ratsherr war. Seine Mutter Dorothea war eine geborene Glenck von Scheinbenberg und sein Bruder Paul verwendete 1654 das Prädikat „von Degenfeldt“ unbekannter Herkunft. Daniel Ignatius studierte an der Philosophischen Fakultät in Prag, wo er am 2. Mai 1641 den Bachelor- und am 5. August 1642 den Magisterabschluss erhielt. Während der Belagerung Prags durch die Schweden 1648 wurde er, bereits als Jurastudent, zum Adjutanten der Studentenlegion und Verbindungsoffizier mit den kaiserlichen Generälen in Prag ernannt. Bei diesem Dienst war er oft gefährlichen feindlichen Feuer ausgesetzt. Einmal wurde ihm dabei einem Pferd unter ihm in den Kopf geschossen.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Daniel Ignatius Waldheimer stammte aus Iglau (Jihlava), wo sein Vater Mathias Ratsherr war. Seine Mutter Dorothea war eine geborene Glenck von Scheinbenberg und sein Bruder Paul verwendete 1654 das Prädikat „von Degenfeldt“ unbekannter Herkunft. Daniel Ignatius studierte an der Philosophischen Fakultät in Prag, wo er am 2. Mai 1641 den Bachelor- und am 5. August 1642 den Magisterabschluss erhielt. Während der Belagerung Prags durch die Schweden 1648 wurde er, bereits als Jurastudent, zum Adjutanten der Studentenlegion und Verbindungsoffizier mit den kaiserlichen Generälen in Prag ernannt. Bei diesem Dienst war er oft gefährlichen feindlichen Feuer ausgesetzt. Einmal wurde ihm dabei einem Pferd unter ihm in den Kopf geschossen.
Blason des Wappens wie eingetragen:
Nemlichen einen quartierten Schild deßen hinter unter, und vorder oberstes Theil roth oder rubinfarb, in denen jeden ain weißes mit etwas gebogenen, und aufgeschwungenen Schweif, und zum Sprung geschicktes Einhorn, das untere gegen der rechten, das obere aber zur lincken Seiten sehend, das untere vorder, und obere hintere ist gelb oder goldfarb, in welchem jedem zwey in form eines Creutzes über einander gelegte grine Öhlzweig zu sehen seyndt. Ob diesem Schildt stehet ein freyer offener adelicher Turniers-Helmb, zur rechten mit schwarz oder kohl-, und gelb oder goldfarben, zur lincken aber roth oder rubin-, und weiß oder silberfarben Helmdecken, und einer Königlichen guldenen Cron geziehret, auf welcher ein Mann bis auf die Cnie mit Harnisch allenthalben bekleidet erscheinet, seine linke Hand auf die Brust stützend, die rechte aber (in welcher ein blosses zweyschneidiges Schwerdt mit einen vergoldeten Creutz haltet) über sich zum Streich oder Hieb ausstreckhend, dessen Sturm haub mit einer Plumasche von schwarz, und gelber Straußenfedern geziehret, über seine linkhe Achsel gegen der rechten seithen ist er mit einem von roth und weisser farb vermengtem Feldtzeichen, über die rechte Achsel gegen den linkhen Seiten mit einen Riemen, an welchem ein lähre Degenscheid hanget, umgeben.
Saalbuch 59, Fol. 595 - 604